Sehr geehrte Gäste,
Die nachfolgend genannten Bedingungen werden Inhalt des im Falle einer Buchung zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags zwischen Gast und Gastgeber (Landhaus Fernblick – nachfolgend LHF genannt). Der Gastaufnahmevertrag regelt ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Gast und LHF.
Allgemeines
Ein Gastaufnahmevertrag kann wie nachfolgend beschrieben zu Stande kommen:
o Persönlich bei LHF (mündlicher Gastaufnahmevertrag)
o Telefonisch bei LHF (fernmündlicher Gastaufnahmevertrag)
o Schriftlich bei LHF (E-Mail, Kontaktformular, Brief, Postkarte, Telefax)
Vertragspunkte
Der abgeschlossene Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner für die Dauer des Vertrages zu Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen.
a) Sollte die Unterkunft seitens LHF nicht
bereitgestellt werden können, ist LHF verpflichtet, dem Gast Schadensersatz zu leisten bzw. eine Ersatzunterkunft zu besorgen.
b) Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die Zeit der Bereitstellung der Unterkunft zu bezahlen. Wenn der Gast die gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch nimmt (Absage,
Nichtanreise), bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu zahlen. Der Grund der Verhinderung bleibt unbeachtet (§537 BGB). Es handelt sich dabei um einen
Erfüllungsanspruch - nicht um einen Schadensersatzanspruch.
c) Für den Erfüllungsanspruch ist es irrelevant,
· aus welchen Gründen die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird.
· zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht wird. (Da es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, ist der Zeitpunkt der Stornierung unerheblich.)
d) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der Unterkunft den vereinbarten Preis für die gesamte Mietdauer zu bezahlen, abzüglich der von LHF ersparten Aufwendungen.
Seitens der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
e) LHF versucht, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Sondervereinbarungen für Buchungen im Landhaus Fernblick:
Mit Buchung einer Unterkunft im Landhaus Fernblick berechnen wir eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises (exkl. Kurtaxe). Der Restbetrag ist sieben Tage vor Anreise auf das in der
Buchungsbestätigung genannte Konto zu überweisen.
Sollte es dem Gast nicht möglich sein, die gebuchte Unterkunft in Anspruch zu nehmen, ist LHF umgehend zu informieren. Wir werden uns im Falle dessen bemühen, Ersatzgäste zu finden. Ist es uns nicht möglich, Ersatzgäste zu finden, müssen wir Ihnen 90 % des Mietpreises in Rechnung stellen. Der Zeitpunkt und die Gründe einer Stornierung sind laut BGB unerheblich, da ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag nicht existiert. Im Falle einer vorzeitigen Abreise ist der gesamte Mietpreis zu entrichten – Teilrückerstattungen sind ausgeschlossen.
Reiserücktrittsversicherung
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen, um sich im Falle einer Stornierung vor finanziellen Belastungen abzusichern.